AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Erd-maennchen Gastronomie- und Eventservice GmbH:

Abschnitt I:
Allgemeiner Teil und Haftungsausschluss

Erd-maennchen ist eine Firma, die sich unter anderem auf die Eventmitgestaltung spezialisiert hat. Die Mitgestaltung bezieht sich auf unterschiedliche Dienstleistungen im Bereich der Band/DJ und Personalvermittlung, als auch der Eventservicebetreuung. Diese Vereinbarung wird zwischen dem Auftraggeber und Erd-maennchen Gastronomie und Eventservice GmbH (im folgenden Erd-maennchen) geregelt.
Erd-maennchen behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt ausschließlich auf der Internetseite www.erd-maennchen.de/erd-maennchen.com, als auch allen Unterseiten der Internetpräsenz. Buchungen und Stornierungen sind lediglich schriftlich (per Mail, Fax oder Post je nach Dringlichkeit) möglich. Verursachen vermittelte Personalkräfte/Bands/DJs einen Schaden, so ist der Auftraggeber haftbar zu machen. Für grobe Fahrlässigkeit & Vorsatz haftet die Personalkraft/Band/DJs selbst.Musikervermittlung

Einzig und allein der Akt der Vermittlung ist Gegenstand der gegenseitigen Vereinbarung zwischen Musiker und Erd-maennchen und zwischen Auftraggeber und Erd-maennchen. Erd-maennchen übernimmt keine Haftung für das Verhalten der vermittelten Künstler und der veranstaltenden Partei sowie für das Einhalten der zwischen Künstler und Auftraggeber vereinbarten Termine. Des Weiteren übernimmt Erd-maennchen keine Haftung für den Inhalt des Songmaterials der vermittelten Künstler und deren Absage. In einem solchen Falle treten die Angaben der Gebührenordnung unter dem Abschnitt V in Kraft.
Erd-maennchen übernimmt keine Haftung für nicht bezahlte Gagen seitens des Auftraggebers oder kurzfristige Absagen seitens der Künstler oder des Auftraggebers. Eine Ersatzleistung in Form einer Geldleistung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Erd-maennchen übernimmt keine Haftung für Schäden auf Seiten der Künstler oder der Auftraggeber.Personalvermittlung

Die Bereitstellung von gewerblichen Personal ist der Gegenstand der gegenseitigen Vereinbarung zwischen Einsatzkraft und Erd-maennchen und zwischen Auftraggeber und Erd-maennchen. Erd-maennchen übernimmt keine Haftung für spezielle, individuelle Absprachen zwischen Auftraggeber und Personalkräften.

Erd-maennchen übernimmt keine Haftung für kurzfristige Absagen bzw. Personalausfälle seitens des Einsatzpersonals oder des Auftraggebers aus wichtigem Grund.Definition der wichtigen Gründe innerhalb der Fristen:

  • Krankheit nur mit Krankenschein (Einzureichen innerhalb von 3 Werktagen)
  • Todesfall Ehepartner oder Verwandtschaft bis zum 2.Grad
  • sonstige Gründe, die durch Agentur und Auftraggeber zurechtfertigen sind!
  • Gleichwertiger Ersatz aus dem vorhandenen Personalpool mgl. bei Ausfall ohne wichtigen Grund!  Voraussetzung dafür ist, dass diese nirgendwo anders eingeplant sein dürfen und der Auftraggeber sowie die Agentur dem zustimmen müssen.

Eine Ersatzleistung in Form einer Geldleistung wird in solchen Fällen ausgeschlossen. Erd-maennchen übernimmt keine Haftung für Schäden des Personals auf dem Hin- und Rückweg des entsprechenden Veran-staltungsortes. Das Personal hat sich für etwaige Schäden privat zu versichern. Für Schäden im Einsatzbereich trägt der Auftraggeber eine Versicherungspflicht. Fahrtkosten werden nicht zurückerstattet, sofern diese bis 24 Km pro Gesamtfahrt betragen. Über 24 km pro Gesamtfahrt erhält das Personal eine Aufwandsentschädigung gemäß der Gebührenordnung Abschnitt V. Erd-maennchen übernimmt eine kurze Schulung bzw. Einführung des Servicepersonals. Die Teilnahme ist Pflicht für eine erfolgreiche Aufnahme der Vermittlungstätigkeiten. Gebühren hierzu sind ebenfalls unter Abschnitt V geregelt. Schulungszertifikate erhält die Personalkraft nach erfolgreicher Teilnahme einer internen Schulung.
Abwerbungen sind unter Abschnitt III geregelt. Grundsätzlich gilt, dass das von Erd-maennchen vermittelte Personal keine Auftraggeberkontakte für eigene Gewinnerzielungszwecke mit derselben Tätigkeit selbständig nutzen darf. Bei Verstoß werden Schadensersatzansprüche gemäß der Gebührenordnung in Abschnitt V gefordert. Erd-maennchen hat das Recht, Personal zu vermitteln und erhält dafür Provision inkl. Bearbeitungsgebühr.

Für ungewerbliche Vermittlungen über die Arbeitnehmerüberlassung sowie der Vermittlung über Vermittlungs-gutschein gelten gesonderte Regeln sowie ein gesonderter Vertrag.

Abschnitt II:
Teil 1: Band- und DJ-Vermittlung

Bei Aufnahme in das Vermittlungsprogramm von Erd-maennchen akzeptiert die Band/ der DJ oder das DJ-Team die zu diesem Zeitpunkt gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Künstler verpflichtet sich dazu, vereinbarte Vermittlungsgebühren innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Veranstaltung, an Erd-maennchen zu bezahlen. Anderenfalls wird auf die Gebührenordnung unter Abschnitt V verwiesen. Der Abschnitt I dieser AGBs bleibt unberührt. Der Künstler verpflichtet sich alle über Erd-maennchen an den Auftraggeber vermittelten Vertragsinhalte einzuhalten. Der Künstler überträgt Bookingaufgaben an Erd-maennchen.
Eine exklusive Buchung ist hierbei möglich. Bei der Übertragung von Rechten hat Erd-maennchen Pflichten nach Abschnitt IV –1 einzuhalten. Die Online-Anmeldung des Vermittlungsprogramms kommt einem Vertragsabschluss gleich. Mit der Bestätigung der AGBs gibt der Musiker seine Willenserklärung nach BGB ab. Er erkennt die AGBs an und geht auf das Angebot von Erd-maennchen ein. Zusätzliche Vertragsabschlüsse und weitere vertragliche Vereinbarungen können gesondert getroffen werden. Bei einer Onlineanmeldung hat der Musiker oder die Band eine einmalige Gebühr von 9,50 € netto zu zahlen. Jede Musikeranmeldung und Profilvorstellung wird nach erfolgreicher Prüfung über Erd-maennchen vermittelt. Der Künstler kann sich mit diesem Vertragsabschluss nicht auf eine Vermittlung berufen. Demzufolge reicht der Nachweis schon als Pflichteinhaltung nach Abschnitt IV –1 aus, dass Erd-maennchen bereit war, den Künstler zu vermitteln. Der Nachweis ist schon gegeben, wenn Erd-maennchen Auftraggebern mit Hilfe einer E-Mail oder anderen Mitteln in schriftlicher Form Informationsmaterialien zur Band/DJ zugesandt hat. Der beabsichtigte Wille ist nicht auf eine Anzahl der beabsichtigten Vermittlungen ausgerichtet. Die Onlinevorstellung des Künstlers als solches stellt ebenfalls eine Vermittlungsabsicht dar. Die vermittelten Künstler verpflichten sich dazu, vereinbarte Termine einzuhalten. Vereinbarte Termine, die aufgrund triftiger Gründe nicht eingehalten werden können, sind bis 7 Tage vor Veranstaltung an Erd-maennchen zu melden. Sollte dies nicht geschehen, weisen wir auf die Gebührenordnung unter Abschnitt V hin.
Alle Rechte an Songmaterial, Bild- und Tonmaterial bleiben bei den jeweiligen Eigentümern. Das betrifft im Speziellen das veröffentlichte Material im Zuge der Aufnahme in der Musikervermittlung. Beim Hochladen von Musik oder Videos auf das eigene Künstlerprofil muss das Urheberrecht eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung können Schadensersatzansprüche gegenüber dem/der Künstler geltend gemacht werden. Der Musiker wird demnach dafür allein verantwortlich gemacht und hat sich an die Nutzungsbedingungen der Homepage Erd-maennchen.de gleichermaßen zu halten. Das aktuelle Impressum gibt Auskunft darüber.
Die Band oder der DJ verpflichtet sich, Erd-maennchen beim Bekanntwerden zu informieren, wenn ein Auftraggeber diese/diesen zum wiederholten Male zu buchen beabsichtigt. Buchungen erfolgen ausschließlich über Erd-maennchen. Direkte Vereinbarungen ohne Mitteilung an Erd-maennchen sind als unwirksam zu betrachten. Wir verweisen hierbei auf unsere Gebührenordnung im Abschnitt V.
Mit den AGBs willigt der Künstler ein, dass Fotografen auf der Veranstaltung Fotos von Ihnen machen können. Des Weiteren stimmt er zu, dass diese unter Erd-maennchen.de und ggf. auch auf anderen Seiten bzw. Heften/Zeitschriften im Rahmen der Partner-Zusammenarbeiten mit Erd-maennchen zu sehen sind.

Abschnitt II:
Teil 2: Personalvermittlung

Erd-maennchen verpflichtet sich das gewerbliche Personal zur Verfügung zu stellen, wie es durch den Auftraggeber beauftragt wurde. Dies gilt nicht, wenn Erd-maennchen diese Kapazitäten nicht vorweisen kann, das heißt Personal nicht verfügbar, verhindert oder nicht ausreichend ist. Eine Rundmail als Jobanfrage-Beleg des vorhandenen Personalpools für den jew. Auftraggeber ist ausreichend als Nachweisbringung dieser Pflicht. Des Weiteren ist von dieser Pflicht abzusehen, wenn kurzfristig unvorhergesehene Personalausfälle aus wichtigem Grund auftreten. Eine Ersatzleistung in Form einer Geldleistung wird in solchen Fällen ausgeschlossen. Erd-maennchen übernimmt keine Haftung für kurzfristig auftretende Personalausfälle aus wichtigen Gründen. Die vermittelten Personalkräfte haben einen Anspruch auf die Dienstleistung und deren Stundenbezahlung, wie sie durch den Auftraggeber bestellt und durch die Agentur bestätigt wurde. Der Auftraggeber ist zur Zahlung der tatsächlich geleisteten Tätigkeit prinzipiell verpflichtet, soweit er die eingesetzten Personalkräfte zur beauftragten Tätigkeit nicht benachteiligt. Bei Benachteiligung zahlt der Auftraggeber die gebuchte Leistung. Die Mindestarbeitszeiten- und Stornierungsregelungen bleiben unberührt.
Mit Beantragung der Servicepersonalvermittlung bei Erd-maennchen akzeptiert die Servicekraft die zu diesemZeitpunkt gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein zusätzlicher Vertrag wird geschlossen und archiviert.
Bereits bestehende Verträge können von der Vermittlungsfirma im Rahmen der gewerblichen Personalvermittlung stillschweigend akzeptiert werden. Sie muss jedoch nachweislich Kenntnis darüber erhalten, soweit es sich um den gleichen Auftraggeber handelt. Geschieht ein Verstoß oder die Verletzung der Pflichten einer Personalkraft, begründet dies Schadensersatzansprüche gegenüber Erd-maennchen. Hier greift die Gebührenordnung Abschnitt V. Die Aufnahme und Vermittlung ist eine kostenfreie Leistung für das Servicepersonal. Das Personal hat die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Angabe, als auch der vollständigen Unterlagenübergabe und Anmeldung auf der Homepage. Erd-maennchen verpflichtet sich, Personal dergestalt zur Verfügung zu stellen, wie es durch den Auftraggeber beauftragt wurde. Dies gilt nicht, wenn Erd-maennchen diese Kapazitäten nicht vorweisen kann. Ferner ist von dieser Pflicht abzusehen, wenn kurzfristig unvorhergesehene Personalausfälle (sh. Abschnitt I) auftreten. Der Service kann erst gebucht werden, wenn ausreichend Personal angemeldet ist. Alle Personalkräfte im Bereich der Gastronomie müssen einen gültigen Gesundheitsausweis bei Anmeldung an Erd-maennchen vorlegen. Die Personalkraft stimmt mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, dass die Daten an Auftraggeber weitergegeben werden können. Ansonsten hat Erd-maennchen die Geheimhaltungspflicht gegenüber dritten Personen einzuhalten. Die Personalkraft hat für die Leistungsfähigkeit allein zu sorgen. Der Locationbetreuer muss diese kontrollieren und kann sie bewerten.
Erd-maennchen übernimmt lediglich eine Schulung des Servicepersonals im Gastronomiebereich, die für die Vermittlung laut Erd-maennchen ausreichend ist. Die Personalkraft verpflichtet sich, die AGBs und alle genannten Vertragsbestandteile einzuhalten.

Abschnitt II: Teil 3:
Promotion

Erd-maennchen kann auf Zuarbeit für die gewünschte Veranstaltung oder andere Firmen Newsletter erstellen/versenden und Onlineanzeigen auf der Homepage schalten. Informationen sind erhältlich unter [email protected]. Promotionaktionen sind möglich, hierzu vermitteln wir gewerbliche und qualifizierte Personalkräfte. Der Auftraggeber hat die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Der Auftraggeber hat das Zuarbeiten von Flyern, Plakaten, Pressetexten oder -bildern 3 Tage vor Beginn der Promotionaktion zuzusenden. Bei Nichteinhalten wird der Vertrag unwirksam. Erd-maennchen verlost auf Anfrage auch Freikarten in Form von Gästelistenplätzen. Die Firma hat dafür Sorge zu tragen, dass die Verlosung geheim stattfindet und nach dem Zufallsprinzip der Gewinner ermittelt und benachrichtigt wird. Der Auftraggeber erhält die Namen mindestens einen Tag im Vorfeld per Mail vom zuständigen Bearbeiter.
Beim Gewinnspiel sind lediglich User befugt teilzunehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Erd-maennchen verweist auf die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Homepage. Erd-maennchen übernimmt keine Verantwortung für die Teilnehmer der Auslosung.

Abschnitt III:
Vertragslaufzeit / Vertragsgegenstand

Die allgemeine Vertragslaufzeit beträgt, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich festgehalten ist, 12 Monate. Die Eventserviceaktion kann für eine Veranstaltung gebucht werden. Jedoch sind auch Verträge über mehrere Events möglich. Die Kosten aus Abschnitt V bleiben unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich auf der Eventwerbung, wie z.B. Flyer, Visitenkarten oder Plakaten das Erd-maennchen-Logo einzubinden. Unterlässt der Auftraggeber dies, kann es zur sofortigen Vertragskündigung kommen. Der Auftraggeber kann zusätzlich Fotografen buchen. Im Falle entgeltlicher Arbeit eines Fotografen ist ein gesonderter Vertrag notwendig.

Abwerbung
Abwerbungen/Abwerbeversuche/Gegenangebote sind verboten. Findet dennoch eine Abwerbung/ein Abwerbeversuch statt, können Schadensersatzansprüche gemäß der Gebührenordnung unter Abschnitt V geltend gemacht werden. Es ergeht eine Sperrfrist von 12 Monaten einer vertraglich vermittelten Person gegenüber unseren Vertragspartnern im Sinne einer selbständigen gewinnorientierten Absichtshandlung, selbst nach Kündigung des Vermittlungsvertrages mit Erd-maennchen. Eigeninitierte Rechnungslegung mit Vertragspartnern der Firma Erd-maennchen sind als Abwerbung zu verstehen und werden entsprechend der Gebührenordnung geahndet.

Fernbleiben
Die Personalkräfte sind verpflichtet schriftlich einen Termin mit Zu- oder Absage zu bestätigen. Ein Widerruf kann bis 5 Tage vor Event erfolgen. Danach gilt die Bestätigung als bindend. Die Entschuldigung einer kranken Personalkraft zum Event wird mit Vorlage eines ärztlichen Attestes akzeptiert. Im Falle des unrechtmäßigen Fehlens ist eine Entschädigung in Höhe von 100,00 € netto fällig und wird mit einer Abmahnung verbunden. Ferner obliegt es dem Auftraggeber, von seinem Recht des Schadensersatzes Gebrauch zu machen. Hierüber erhält die Personalkraft eine Mahnung. Eine Verrechnung zur Auftragsrechnung des betroffenen Monats ist möglich. Es besteht die Möglichkeit einen Ersatz aus dem Personalpool zu stellen, wodurch von diesen Entschädigungskosten abgesehen werden können. Die Zustimmung der Agentur und des Auftraggebers sind vorab einzuholen. Bei nicht Erscheinen der Personalkraft zur Schulung, ist ebenfalls eine Entschädigung in Höhe von 20 € netto zu zahlen. Falls eine Personalkraft auch ohne wichtigen Grund verhindert ist, ist dies bis 3 Tage (72 Stunden) vor Veranstaltungsbeginn Erd-maennchen mitzuteilen. Geschieht dies nicht, spricht man von einer nicht ordnungsgemäßen Abmeldung, welche als unrechtmäßiges Fehlen zu werten ist.
Wichtige Gründe sind Krankheit des Betroffenen, wobei der Krankenschein innerhalb von drei Werktagen der Firma Erd-maennchen zugehen muss. Andernfalls wird der Vorfall als unrechtmäßig gewertet. Weitere Gründe sind im Abschnitt 1 aufgelistet, welche von Auftraggeber und Agentur einstimmig anerkannt werden. Im Wiederholungsfalle erhält die Personalkraft eine zweite Verwarnung (Status Gelb). Mit der dritten Verwarnung wird der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt, alle Buchungen storniert und eine weitere Entschädigung fällig (Status Rot). Zugehörige Gebühren sind im Abschnitt V zu finden.

Ampelsystem bezeichnet wie folgt:

Grünphase

  • einmaliges unentschuldigtes Fehlen (72 Stunden bis 48 Stunden-Frist)

Gelbphase

  • einmaliges unentschuldigtes Fehlen (48 Stunden bis 24 Stunden-Frist)
  • zweimaliges unentschuldigtes Fehlen (72 Stunden bis 48 Stunden-Frist)

Rotphase

  • einmaliges unentschuldigtes Fehlen (unter 24 Stunden-Frist)
  • zweimaliges unentschuldigtes Fehlen (48 Stunden bis 24 Stunden-Frist)
  • dreimaliges unentschuldigtes Fehlen (72 Stunden bis 48 Stunden-Frist)

Abschnitt IV- 1:
Erd-maennchen Pflichten

Erd-maennchen verpflichtet sich, Vertragsinhalte mit dem Auftraggeber im Rahmen der Künstlervermittlung abzuklären. Hierbei geht es lediglich um Veranstaltungstag, Veranstaltungsort, Veranstaltungsdauer und Musik- und Event-Equipment.
Erd-maennchen nimmt regelmäßig Kontakt mit Medien wie Zeitungen, Radiosendungen, anderen Homepages und Auftraggebern auf. Dies geschieht in der Regel mit Hilfe von Mailkontakten und Anschreiben per Post. Ein Link zum Fanshop kann zusätzlich mit einem Mehraufwand von 10 € netto pro Monat eingerichtet werden. Erd-maennchen hat dem Auftraggeber rechtzeitig die Daten des Personals mitzuteilen. Für weitere Regelungen möchten wir auf den Abschnitt I der AGBs hinweisen.

Abschnitt IV – 2:
Pflichten des Auftraggebers

Musik
Der Auftraggeber hat im Falle der Absage aus wichtigem Grund bis einschließlich zum 14. Tag vor Veranstaltung die volle Gage an den Musiker zu zahlen. Erd-maennchen ist entsprechend zu informieren. Ausnahmen liegen im Bereich einer Absage vor der benannten 14-Tages-Frist.

Personal
Bei der Stellung einer Anfrage auf Personal akzeptiert der Auftraggeber die zu diesem Zeitpunkt gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die abzurechnende Mindesteinsatzzeit beträgt vier volle Zeitstunden im Restaurant- und Gastronomiebetrieb in Dresden und sechs volle Zeitstunden in allen anderen Fällen, welche komplett bei Dienstantritt anrechenbar sind. Abweichende Regelungen können vertraglich getroffen werden. Die Preise entnimmt der Auftraggeber aus dem Angebot und dem Abschnitt V. Die Preise sind nicht leistungsabhängig. Wenn sich eine Einsatzkraft nicht nach den Vorschriften verhält, bzw. nicht
geeignete Leistung aufweist, hat Erd-maennchen diese mit sofortiger Wirkung laut Abschnitt VII zu kündigen. Preise können im Zuge der Firmenentwicklung verändert bzw. angepasst werden. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, vereinbarte Termine wahrzunehmen. Sollte dies aufgrund eines triftigen Anlasses nicht möglich sein, ist Erd-maennchen unverzüglich darüber zu informieren. Weitere Rechte und Pflichten des Auftraggebers entstehen bei der Registrierung auf der Homepage sowie deren Unterseiten. Das ausgefüllte Formular und die Bestätigung der AGBs stellt ein Vertragsabschluss dar. Dennoch ist es möglich, über den Betreuer einen gesonderten Vertrag mit Zustimmung eines Geschäftsführers abzuschließen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, spätestens bis 3 Tage vor der Veranstaltung die benötigte Personenanzahl Erd-maennchen zu benennen. Werden bereits bestätigte Buchungen storniert, kann es zu Gebühren kommen, welche dem Abschnitt V zu entnehmen sind. Wenn Zeiten nicht wie gebucht und bestätigt eingehalten werden, sind Entschädigungen fällig. Der Auftraggeber verpflichtet sich das eingesetzte Personal 7 Tage nach Erhalt der Rechnung und laut AGBs zu bezahlen. Hierzu gehören ebenso die im Zuge des Vermittlungsprogramms und im Zuge des Eventservices vereinbarten Gagen. Solche sind innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung der Veranstaltung an die jeweiligen Künstler des Vermittlungsprogramms zu zahlen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das zur Verfügung gestellte Personal umfangreich in das Tätigkeitsfeld einzuweisen. Erd-maennchen ist einzig Vermittler für die einzelnen gewerblichen Personalkräfte. Bei einer Arbeitnehmerüberlassung oder Arbeitsvermittlung über das Arbeitsamt gelten separate Bedingungen. Der Auftraggeber erhält von Erd-maennchen eine Gesamtrechnung. Erd-maennchen zahlt nach Erhalt an die gebuchten Personalkräfte. Fahrtkosten übernimmt der Auftraggeber laut Abschnitt V, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Sicherheit des Personals mit ordnungsgemäßen Arbeitsmitteln sowie einem ordentlichen Arbeitsplatz zu gewährleisten. Für den Fall, dass Erd-maennchen die Sicherheit der Personalkräfte/ Bands/DJs als gefährdet einstuft, ist der Vertrag nichtig. Die Dienstleistung muss dabei nicht erfüllt werden. Ferner ist der Vermittlungsfirma im Vorab den Personaleinsatz und Personalanzahl sowie die dazugehörende erwartete Besucherzahl mitzuteilen. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, vereinbarte Termine einzuhalten. Sollte dies aufgrund eines triftigen Anlasses nicht möglich sein, ist Erd-maennchen zum frühesten möglichen Zeitpunkt darüber zu informieren.

Event
Bei der Stellung eines Auftrages auf Vermittlung einer oder mehrerer Bands/Künstler/DJs über den Eventservice von Erd-maennchen akzeptiert der Auftraggeber die zu diesem Zeitpunkt gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Weitere Rechte und Pflichten des Auftraggebers können bei der Registrierung auf der Homepage sowie deren Unterseiten entstehen. Dabei reichen das Ausfüllen des Formulars und die Bestätigung der AGBs bereits als Vertragsabschluss aus. Die Bookingvoraussetzungen der Band oder des DJs sind vom Auftraggeber bereits bei der Buchung zu beachten und einzuhalten.

Abschnitt V:
Kosten und Gebührenordnung

Alle Nettopreise beziehen sich auf das aktuelle Angebot von Erd-maennchen. Gebühren, Strafen und Schadensersatzansprüche können im bezeichneten Wert von eingehenden Rechnungsbeträgen einbehalten werden. Es wird der Restbetrag überwiesen. Bei der Buchung von Personal erhält Erd-maennchen eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro netto. Der Betreuer, welcher für organisationstechnische Funktionen für den Auftraggeber fungiert, erhält zusätzlich eine Aufwandsentschädigungen von 25 Euro netto vom Auftraggeber. Er kann zugleich als Personalkraft eingesetzt werden.
Im Falle des Absagens bereits bestätigter Termine werden Stornierungsgebühren in Höhe von 25 € netto bis 72 Stunden vor Dienstbeginn, 50 € netto bei 48 Stunden vor Dienstbeginn und 75 € netto unter 24 Stunden vor Dienstbeginn in Rechnung gestellt. Sofern der Auftraggeber bereits bestätigte Termine absagt, werden dem Zeitkonto der gebuchten Personalkraft 2 Stunden bis 48 Stunden gutgeschrieben. Bei einer Absage bis 24 vor Dienstbeginn werden der betreffenden Personalkraft die vereinbarten Mindeststunden gutgeschrieben. Bei einer Stornierung ohne Angabe von Gründen ist Erd-maennchen darüber hinaus nicht verpflichtet einen Ersatz zu stellen. Fahrtkosten ab den 25. Kilometer pro Gesamtfahrt für jede Personalkraft werden dem Auftraggeber extra in Rechnung gestellt. Der Preis hierfür beträgt 0,20 €/Kilometer. Jeder angefangene Kilometer wird aufgerundet. Abweichende Regelungen können schriftlich vereinbart werden.
Erd-maennchen ist nicht verpflichtet Fahrtkosten im Voraus zu benennen, außer der Auftraggeber weist ausdrücklich vor Vertragsunterzeichnung darauf hin. Die Rechnung ist seitens des Auftraggebers innerhalb von 7 Tagen zu überweisen. Eine Mahngebühr in Höhe von 15 % des Netto-Rechnungsbetrages fällt mit der zweiten Zahlungserinnerung an.
Im Falle einer Abwerbung werden Schadensansprüche im Sinne des Vertragsbruches in Höhe von 500,00 € netto der abgeworbenen/versucht abzuwerbende Personalkraft sofort nach Bekanntwerden in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Abwerbung von Personen, welche die Agentur im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages einsetzt, bei Meidung einer Vertragsstrafe von 5.000,00 € netto für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung zu unterlassen.
Ab schriftlichem Eingangsdatum der Buchungsanfrage wird eine Zuschlagsbearbeitungsfrist durch die Agentur aufgrund höheren Aufwandes geprüft. Zuschlagsansprüche bestehen bei einer Frist von 72 Stunden nach Eingang zum Einsatztermin von 15% zum Nettostundenlohn. Bei einer Frist von 48 Stunden nach Eingang zum Einsatztermin von 25% zum Nettostundenlohn. Bei einer Frist von 24 Stunden nach Eingang zum Einsatztermin von 40% zum Nettostundenlohn.
Erd-maennchen vermittelt alle Künstler, die sich online anmelden und positiv geprüft wurden. Diese müssen lediglich eine einmalige Einrichtungsgebühr von 9,50 € netto an die unten stehende Bankverbindung zahlen. Die Vermittlungspauschale bei erfolgreicher Vermittlung beträgt 15 % der Gage und wird nach Veranstaltung dem Künstler oder dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Zur erfolgreichen Vermittlung zählt sogar bereits, wenn Erd-maennchen nachweisen kann, dass das Booking aufgrund der Internetvorstellung oder Anfrage von Erd-maennchen entstanden ist. Bei Exklusiv-Verträgen gilt eine Provision von 12 % der Gage. Personalkräfte erhalten den Vermittlungsservice kostenfrei. Die Teilnahmegebühr in Höhe von 8,00€ netto/Schulung (ausgenommen Cocktailschulung) werden mit der ersten Rechnung verrechnet.
Das nicht fristgerechte Einreichen der bestätigten und korrekt ausgefüllten Stundenzettel zum ersten des Folgemonates sowie die angestandenen Fahrtaufwendungen birgt für Personalkräfte einen Verwaltungskostenaufschlag in Höhe von 10,55 € netto, welcher vom zu begleichenden Rechnungsbetrag einbehalten wird. Der Abrechnungsstichtag kann im Einzelfall verlegt werden. Hierbei bedarf es einer Ankündigung der Firma Erd-maennchen. Fahrtkostenansprüche sind ebenfalls zum bezeichneten Stichtag anzuführen. Verspätete Eingänge werden nicht berücksichtigt und verlieren ihren Gültigkeitsanspruch.
Mit dem Erreichen des Status Gelb werden 50 € netto Vertragsstrafe erhoben und mit der aktuellen Monatsrechnung verrechnet. Durch das Erreichen des Status Rot, bei dreimaliger Verwarnung sind 75 € netto zu entrichten.
Bei Nichteinhaltung der gebuchten und im Voraus angefragten sowie bestätigten Leistung sowie Rahmenbedingungen der gewerblichen Personalkräfte zum Einsatztermin/Einsatzzeit und/oder zum vereinbarten Dress kann der Auftraggeber die Leistungsannahme verweigern. Damit entfallen Storno- und Mindestgebührenregelungen für die gebuchte Personalkraft. Die Agentur ist durch den Auftraggeber zu unterrichten. Bei unverschuldeten Verspätungen sind der Auftraggeber und die Agentur durch die Personalkraft rechtzeitig zu informieren. Eine Kulanz von 15 Minuten zur Einsatzzeit ist hingegen gerechtfertigt. Sollte ein nachgewiesener Schaden dem Auftraggeber durch die selbst unverschuldete Verweigerung entstanden sein, ist diese über die Agentur an die jeweilig schuldhaft gehandelte Personalkraft zu übertragen und haftbar zu machen.

Abschnitt VI:
Bezahlung

Wir verweisen auf folgende Zahlungsadresse:

Kontoinhaber:  Erd-maennchen Gastronomie und Eventservice GmbH
Konto-Nr.:        6085013
BLZ:                87070024
Bank:              Deutsche Bank

SEPA-Daten:

IBAN DE80 8707 0024 0608 5013 00
BIC DEUTDEDBCHE

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Wir verweisen hierbei auf die Mahngebühr der Gebührenordnung Abschnitt V.

Abschnitt VII:
Kündigung

Die Verträge sind mit einer Frist von 3 Monaten ohne Angabe von Gründen zum Vertragsende zu kündigen. Bei nicht fristgemäßer Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.

Abschnitt IX:
Salvatorische Klauseln

Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden sollten oder dieser Vertrag Lücken hat, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man diese Angelegenheit von vornherein bedacht.

Verfasst am 06.10.2008, geändert am 12.05.2014 mit Gültigkeit ab 21.05.2014:

Erd-maennchen Gastronomie und Eventservice GmbH
Geschäftsführer Maik Herrmann
Waldmüllerstraße 1b
01326 Dresden, Sachsen, Deutschland
Tel: 01746334917, [email protected]